Betreuungskosten

Meine Kindertagespflege wird gefördert durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck -Amt für Jugend und Familie-. 

Die Kosten für meine Betreuung werden auf Antrag bezuschusst und die Eltern müssen nur einen anteiligen Kostenbeitrag leisten, §§ 23, 24, 90 SGB VIII. Die maximalen Buchungsgebühren entnehmen Sie bitte nachfolgender Aufstellung - eine höhere Kostenförderung ist einkommensabhängig möglich: 

25 h - 30 h/Woche

Bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 bis 30 Stunden beträgt der aktuell zu zahlende Anteil für die Sorgeberechtigte/-n maximal

 

EUR 356,45 / Monat

(Stand 1.1.2026)

 

Ein höherer Zuschuss zu den Betreuungskosten kann auf Antrag gewährt werden. 

30 h - 35 h/Woche

Bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 30,5 - 35 Stunden beträgt der aktuell zu zahlende Anteil für die Sogeberechtigte/-n bei maximal

 

EUR 415,86 / Monat

(Stand 1.1.2026)

 

Ein höherer Zuschuss zu den Betreuungskosten kann auf Antrag gewährt werden.

35 h - 40 h/Woche

Bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35,5 - 40 Stunden trägt der aktuell zu zahlende Anteil für die Sorgeberechtigte/-n maximal

 

EUR 475,27 / Monat

(Stand 1.1.2026)

 

Ein höherer Zuschuss zu den Betreuungskosten kann auf Antrag gewährt werden. 

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